Information
Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in der Kindertagespflege. Im Landkreis Rastatt werden auf Grundlage des Rechtsanspruches Zuschüsse für die Betreuung des Kindes bis zu max. 20 Stunden pro Woche gewährt. Haben Sie aufgrund Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Schul-/ Hochausbildung einen höheren Betreuungsbedarf, kann entsprechend Ihrer Abwesenheitszeiten der Betreuungsumfang angepasst werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir oder bei der zuständigen Sachbearbeiterin der besonderen sozialen Dienste des Landratsamtes Rastatt.
Kostenbeitragstabelle Landkreis Rastatt
Hier finden Sie die aktuelle Kostenbeitragstabelle des Landkreises Rastatt.
Für die Verpflegung Ihres Kindes (Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränke) erhebe ich einen zusätzlichen monatlichen Beitrag. Weitere Infos hierzu erhalten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch oder auf Nachfrage.